Pressemitteilung des Abgeordneten Ralf Stadler zum beantragten Mobilfunkmast in Waldkirchen, Bernhardsberg

Die Gesundheitsgefahren sind noch nicht ausreichend erforscht. Eine Gefährdung von Mensch und Tier kann momentan nicht ausgeschlossen werden. Ohne genaue Faktenlage sind derartige Gefahren für Leib und Leben nicht zu rechtfertigen. Außerdem darf es im Bayerischen Wald durchaus Flächen geben, die nur mit kabelgebundenem Internet ausreichend versorgt werden.

Ralf Stadler sagt hierzu: „Ich bin nicht gegen Smartphones oder Internet im Allgemeinen. Ich bin aber dafür, dass die Technik so betrieben wird, dass sie keine Gesundheitsschäden hervorrufen. Darüber hinaus sind die Belange des Denkmalschutzes und der Erhalt des Landschaftsbildes im konkreten Fall ebenfalls zu berücksichtigen.“

Wie eine Anfrage der AfD-Bundestagsfraktion vom 24.03.2020 (Drucksache 19/18334), ergeben hat ist ein Ausschluss jeglicher gesundheitlicher Gefährdung bei der 5 G Technologie nicht möglich.

Es müssten in jedem Falle schon die Grenzwerte eingehalten werden, oder die Grenzwerte von max. 30 µW/m² (30 Mikrowatt pro Quadratmeter) sogar nach unten optimiert werden, um Gesundheitsgefahren zu minimieren.

Auch die Behauptung, man brauche weitere Antennen oder neue Technologien, um Funklöcher zu schließen, ist falsch. Man kann auch mit den bisherigen Standards und den bestehenden Masten etwaige Funklöcher schließen. Es geht hier nur darum das wirtschaftliche Angebot zu erweitern, um weitere Produkte zu verkaufen. Zudem ist die vertraglich zugesicherte Verpflichtung der Mobilfunkanbieter 97 % der Haushalte mit LTE abzudecken bereits erfüllt, wie die Staatsregierung auf Anfrage mitteilte. Weitere Antennen sind somit nicht erforderlich.

Dass der Ausbau nicht alternativlos ist, wie uns die lokalen Entscheider glauben machen wollen, zeigen Beispiele wie Brüssel oder Kurorte wie z. B. Bad Wiessee, die einen weiteren Ausbau ablehnen.